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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)


Die (EuP) Qualifizierung richtet sich an die Fachkräfte ohne elektrotechnische Ausbildung, die an elektrischer Ausrüstung arbeiten sollen
 

Konkrete, bereichsbezogene elektrotechnische Unterweisung für Grundkenntnisse der Elektrotechnik, welche auf der DGUV Vorschrift 3 basiert.

Fachkräfte ohne elektrotechnische Ausbildung, die unter Anleitung und Aufsicht an elektrotechnischen Betriebsmitteln wie PV-Modulen, Batterien, Leuchten, Antrieben, Pumpen u.a. arbeiten sollen.

 

Aufgaben, die von den Teilnehmenden im Nachgang an die EuP-Qualifizierung in ihren Unternehmen übernommen werden müssen, können z. B. sein:

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  • Auswechseln von Feinsicherungen und Schmelzeinsätzen von Schraubsicherungen bis 63 A

  • Reinigen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

  • Entsperren von Motorschutzschaltern und -relais, Fehlerstrom- und Leitungsschutzschaltern

  • Sichtprüfung an Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen 

  • Betätigen von Leitungsschutzschaltern, Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs)

  • Unterstützung der Elektrofachkraft (EFK) bei der Durchführung von Prüfungen elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

  • Unterstützung bei jeglichen Instandhaltungsmaßnahmen

  • Grundlagen der Elektrotechnik

  • Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stroms

  • Schutzmaßnahmen

  • Unfallverhütungsvorschriften

  • Zulässige Tätigkeiten

  • 16 Unterrichtseinheiten

  • Theorie und Praxisanteil

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